Wohnungs­suche

Mitgliedschaft

Sie werden Teil einer starken Gemeinschaft – Wenn Sie eine unserer Wohnungen beziehen, werden Sie nicht einfach ein Mieter, sondern einer von uns. Durch den Erwerb eines von der Wohnungsgröße abhängigen Geschäftsanteiles werden Sie Miteigentümer der Genossenschaft und können alle Vorteile der Genossenschaft nutzen.

Sie haben mehr Sicherheit durch unsere Dauernutzungsverträge: Wenn Sie wollen, bleiben Sie Ihr Leben lang in Ihrer Wohnung. Sie bekommen mehr Service rund ums Wohnen: Ein attraktives Dienstleistungsangebot stellt sicher, dass Sie mit keiner Frage oder Aufgabe allein bleiben.

Eine stabile und intakte Nachbarschaft, die wir durch zahlreiche Aktivitäten fördern und unterstützen, sorgt dafür, dass Sie nicht nur eine Wohnung, sondern ein Zuhause finden.

Gemeinschaftlich und gleichberechtigt bestimmen Sie mit allen Mietgliedern gemeinsam über Ihr Wohnen und die Geschäftspolitik der Genossenschaft ab: gelebte Demokratie.

Das schätzen unsere Mitglieder besonders:

unsere gepflegten Wohnanlagen

ihr genossenschaftlich mitbestimmendes und geschütztes Dauerwohnrecht

die angemessenen Preise der Wohnungen

die Aussicht einer lukrativen Dividende auf die Geschäftsanteile

Mieter auf lange Zeit
Kündigungen aus Eigenbedarfsgründen gibt es bei uns nicht. Deshalb ist es auch nicht ungewöhnlich, wenn Menschen ein Wohnlebenlang Mieter bei uns bleiben. Das hat viele gute Gründe und eine Mitgliedschaft geht ganz einfach.

Mitgliedschaft
Mitglieder der GSWG Senne eG zeichnen zurzeit mindestens 1 Pflichtanteil zu je 260,00 €, max. 450 Anteile.
Für die entstehenden Verwaltungskosten bei der Aufnahme neuer Mitglieder berechnen wir zurzeit ein einmaliges “Eintrittsgeld” von 20,00 €

Dauer der Mitgliedschaft
Während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses muss die Mitgliedschaft bestehen bleiben.

Kündigung der Wohnung
Wird die Wohnung gekündigt, kann auch die Mitgliedschaft beendet werden. Das ausscheidende Mitglied erhält nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Frist sein Geschäftsguthaben zurück.

Dividende
Alle am 1. Januar eines Jahres bestehenden Geschäftsanteile werden verzinst. Die prozentuale Verzinsung der Geschäftsanteile wird jedes Jahr in der Mitgliederversammlung festgelegt. Diese Dividende wird an die Mitglieder ausbezahlt.

Sprechen Sie ganz einfach mit uns.
„Download Satzung“